Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINES

Verträge werden zwischen der ausführenden Firma (im Folgen- den jeweils als Auftragnehmer bezeichnet) und dem jeweiligen Kunden (im Folgenden als Auftraggeber bezeichnet) geschlos- sen. Verträge kommen durch ein Angebot des Auftragnehmers sowie einer dazu korrespondierenden schriftlichen oder mündlichen Annahmeerklärung des Auftraggebers. Allenfalls bestehende AGB ́s des Auftraggebers werden nicht anerkannt und können nicht Grundlage des Vertrages werden.

PREISE

Es gelten die im Angebot angeführten Preise. Erhebliche Abweichungen können nachberechnet werden.

LEISTUNGSAUSFÜHRUNG

Die beauftragten Leistungen werden vom Auftragnehmer nach dem Stand der Technik verrichtet. Die Leistungsausführung in der Dachreinigung und Fassadenreinigung erfolgt auf Basis von Ergebnissen einer Musterfläche, die im Zuge der Angebotslegung des Auftragnehmers erstellt worden ist. Der Leistungsinhalt ist die Moos- und Algenentfernung mit ggf. abschließender Desinfektionsbeschichtung gegen Neubewuchs und nicht die Herstellung einer optisch einheitlichen Oberfläche. Bei der Dachreinigung ist der Leistungsinhalt das Auftragen einer Desinfektionslösung welche für einen Selbstreinigungseffekt sorgt. Das zur Leistungsausführung notwendige Nutzwasser sowie ein kostenfreier Stromanschluss (230 Volt/Steckdose Standard) sowie einen Wasseranschluss ist von Auftraggeberseite kostenfrei bereitzustellen.

UNTERBLEIBEN DER AUSFÜHRUNG

Unterbleibt die Ausführung oder Teile davon aus Gründen, die im Einflussbereich des Auftraggebers liegen, wird vom Auftragnehmer eine Pauschalsumme von 30% der gesamten Auftragssumme als Entschädigung verrechnet. Verweigert der Auftraggeber die Leistungsausübung oder setzt die Durchführung zu kurzfristig an, hat der Auftragnehmer Anspruch auf volle Entgelt Zahlung. Bei Verzögerung des Auftrages, die im Einflussbereich des Auftraggebers liegen, steht es dem Auftragnehmer frei, etwaige Stehzeiten in Rechnung zu stellen.

HAFTUNG

Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen soweit Deckung durch seine bestehende Haftpflichtversicherung bei der Gothaer Alg. Versicherungen besteht. Wird die Deckung abgelehnt oder übersteigt sie den von der Versicherung gedeckten Betrag, so ist der Auftragnehmer auf Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Somit haftet er nicht bei leichter Fahrlässigkeit oder Mangelfolgeschäden (Sach-, Personen- oder immaterielle Schäden).

Der Auftraggeber ist verpflichtet den zu reinigenden Bereich und die umliegende Fläche von mindestens 300cm frei zu halten. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die im Zuge der Auftragsdurchführung entstehen können; insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für Wasserschäden, die auf Undichtigkeit von Fenstern, Türen, Dach, Fassade oder Mauerwerk zurückzuführen sind. Außerdem haftet der Auftragnehmer nicht für Beschädigungen an Dach oder Fassade, welche durch ungenügende Haftung der Oberfläche entstehen. Für Farbunterschiede der Oberfläche kann keine Haftung übernommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Fenster oder andere Glasflächen sowie deren Rahmen im Zuge der Beschichtungsarbeiten verschmutzt werden können. Die Fensterreinigung sollte ehest möglich nach der Beschichtung durchgeführt werden und ist kein Bestandteil der beauftragten Leistungen.

Umliegende Fahrzeuge Motorräder, Gartenmöbel, Schwimmbecken sind abzudecken oder zu entfernen. Für deren Beschädigung, sowie umliegender Gegenstände kann keine Haftung übernommen werden.

Zisternen und Schwimmbecken, sowie Teiche welche durch unzulängliche Informationen des Auftraggebers verschmutzt oder kontaminiert worden sind, müssen vom Auftraggeber selbst entleert und gereinigt werden.

Für Schäden, die nachweislich auf Dienstleistungs Maßnahmen zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich (innerhalb von 24 Stunden) gemeldet werden, entfällt die Haftung.

Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden bzw. zu bearbeitenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragsnehmer weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden bzw. zu bearbeitenden Fläche trifft.

GEWÄHRLEISTUNG

Nach Beendigung der durchzuführenden Leistungen ist der Auftraggeber verpflichtet eine schriftliche Bestätigung (Lieferschein) zu unterfertigen. Wird diese trotz nachweislicher Aufforderung verweigert oder ist der Auftraggeber oder eine durch ihn  bevollmächtigter Dritter nicht vor Ort, gelten die Arbeiten als mängelfrei abgenommen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Der Rechnungsbetrag ist sofort per EC-Gerät, nach Beendigung der Dienstleistung zu zahlen, sofern im Vorfeld nicht anderweitig vereinbart. Bei fortlaufenden Arbeiten wird der Gesamtbetrag spätestens 5 Tage nach dem Rechnungseingang fällig, auch wenn die Arbeiten noch nicht erfüllt sind. Skontoabzüge werden nicht anerkannt.

Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Verzugszinsen i. H. von 8% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß §247 BGB berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

GARANTIE FASSADENREINIGUNG

Der Auftragnehmer garantiert dem Auftraggeber für die Dauer von fünf Jahren ab Ausführungsdatum eine algenfreie Fassade, sofern die Fassade mit dem Produkt "Moosservice24® Frontclean®" gereinigt worden ist. Ausgenommen von dieser Garantie ist Algen- und Pilzwachstum, dass auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen ist: Dauerkipplüftung, Luftauslässe, Spritzwasserbereich sowie Spritzwasser von direkt an der Fassade angrenzenden Gegenständen (z.B. Mülltonnen, Blumentöpfe), bauliche Mängel (z.B. zu kurze Fensterbänke und/oder Tropfkanten) und horizontale Flächen und Dächer.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Stunden. Äußere Einflüsse wie Regen, Sturm und Hagel und nicht beeinflussbare Umstände (z.B. Bauarbeiten in unmittelbarer Nähe etc.) gehören nicht zur Gewährleistung.

Sicherheitseinbehalt

Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer ist bei Einbehaltung eines Sicherheitsbetrages berechtigt, alle ihm dadurch entstandenen Schäden in Rechnung zu stellen.

Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.

Datenspeicherung

Es wird darauf hingewiesen, dass geschäfts notwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.

Teilunwirksamkeit

Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. An Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

Schlussbestimmung

Gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen kann innerhalb von 14 Tagen widersprochen werden. Kommt es zu einem Widerspruch, so gilt der Vertrag als gegenstandslos.

Stand: 2021